AGB - Webhosting und Domainverwaltung
§ 1 Allgemeines
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Hosting Verträge der ZURICH DATACENTER AG (nachstehend Provider genannt).
b. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
c. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Provider und den Kunden unterliegen Schweizer Recht.
d. Gerichtsstand ist Winterthur, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
e. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die von Kunden eingegebenen oder genutzten personenbezogenen Daten Anwendung findet, ist die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als integraler Bestandteil dieser Bedingungen anzusehen. Im Falle eines Widerspruches zwischen dem Auftragsverarbeitungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor. Regelungen zur Auftragsverarbeitung müssen stets schriftlich oder in einem elektronischen Format abgefasst sein.
§ 2 Gegenstand der Leistung
a. Der Provider bietet den Kunden die Überlassung von Serverspeicherplatz, zum Betrieb einer Internetseite oder einer Websoftware an.
b. Der Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Das Aufspielen der Daten erfolgt über den Provider, im Rahmen des Hauptvertrages (Herstellungsvertrag/Werkvertrag), soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Hiervon unberührt bleibt das eigenständige Pflegen des CMS/CRM Inhaltes durch den Kunden.
c. Die Speichergröße, wird anhand des individuellen Bedarfs des Kunden ermittelt und durch das Angebot vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
d. Soweit der Provider entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.
§ 3 Leistungen und Pflichten des Providers, Verfügbarkeit der Leistung, Wartung
a. Der Provider überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium. Der Provider ist berechtigt seinen physikalischen Server auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Der dem Kunden im Rahmen des Vertrags überlassene Speicherplatz wird jedoch separiert, so dass er für Dritte als selbständiger Server erscheint (sog. virtueller Server). Die auf dem Server gespeicherten Inhalte werden täglich auf als Backup dienenden Rechnern gesichert. Eine Garantie auf eine erfolgreiche Datensicherung auf den Backup Server erfolgt nicht. Der Provider behält sich vor die Daten des Kunden auf ein gleichwertiges Speichermedium umzuziehen, sofern der Zugriff dadurch nicht dauerhaft eingeschränkt wird und zur Erhaltung der Leistung dienlich ist.
b. Der Provider verpflichtet sich zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet mit einer Netzverfügbarkeit von 98 %, damit der virtuelle Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar, sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind. Der Provider weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Der Provider übernimmt deshalb keine Verpflichtung für das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen.
c. Sofern Leistungen, die zur Erbringung unserer Leistungen notwendig sind, welche von uns nicht selbst erstellt werden, Gegenstand des Vertrages sind, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit eine Lieferung durch den jeweiligen Lieferanten nicht eintritt. Dies gilt jedoch nur, soweit wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben. In diesem Fall wird der Kunde umgehend über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert und seine ggf. bereits erbrachte Gegenleistung erstattet.
e. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht des Providers dar. Der Provider wird Störungen seiner
technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend beseitigen. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende oder notwendige Wartungsarbeiten werden, sobald sie bekannt sind, frühestmöglich, angekündigt.
§ 4 Domain
a. Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer durch den Provider frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird der Provider im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen
der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen und die DENIC-Domainrichtlinien.
b. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten
Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
c. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzlichen Regelungen verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
§ 5 Vertragsschluss
a. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots der Nerdlichter AG durch den Kunden zustande. Diese Dienstleistung wird nur Unternehmern gewährt. Der Provider ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 14 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Alternativ kann der Provider die Annahme auch konkludent erklären durch das Bereitstellen des Speicherplatzes oder der Bestellung der gewünschten und verfügbaren Domain, beides wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
a. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten für die von dem Provider angebotenen Leistungen die auf dem Angebot angegebene Preise. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Sofern nicht abweichend vereinbart, bestimmt sich die Abrechnung nach den jeweils bestellten Leistungen aus dem Hauptvertrag, erfolgt jedoch mindestens quartalsweise, für Domains jährlich. Die Berechnung des ersten Monats erfolgt anteilig ab Beginn des Vertrags, für jeden Tag werden anteilig 1/30 des Monatspreises berechnet.
b. Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
c. Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
d. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Nerdlichter AG vorbehalten. Insbesondere ist der Provider nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer im Angebot genannten monatlichen Rate, seit mindestens vier Wochen in Verzug befindet.
e. Der Provider stellt den Kunden stets eine Rechnung aus, die in Textform (per E-Mail) mit Bestätigung des jeweiligen Auftrags verschickt wird.
§ 7 Laufzeit, Vertragsbeendigung, Kündigung
a. Die Mindestvertragslaufzeit für Hosting Verträge beträgt 6 Monate. Für die Buchung von Domains beträgt sie ein Jahr, der Beginn der Laufzeit richtet sich nach dem Datum der Registrierung der Domain und wird dem Kunden mitgeteilt. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monat zum Ende des Quartals ordentlich gekündigt werden.
b. Nach Beendigung des Hostingvertrags werden nicht verbrauchte Vergütungen dem Kunden anteilig zurückgezahlt. Domains werden immer für ein gesamtes Jahr vergeben und abgerechnet, damit scheidet eine anteilige Rückvergütung bei unterjähriger Kündigung von Domains aus. Sämtliche Daten werden nach Kündigung oder Ablauf des Leistungszeitraums gesperrt und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Der Kunde ist für den Serverumzug zu einem anderen Provider selbst verantwortlich.
c. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
d. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Email).
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als das sich sein Gegenanspruch auf unbestrittene oder rechtskräftig durchsetzbare Forderungen bezieht.
§ 9 Nutzungsbestimmungen, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
a. Der Kunde räumt dem Provider an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind.
b. Der Kunde sichert zu, dass die vom Provider von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über
Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
c. Der Kunde ist verpflichtet, die Provider - Dienste sachgerecht und zweckentsprechend zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
1. Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
i. die Leistungen anderer Teilnehmer der Provider-Dienste unberechtigt zu nutzen,
ii. nicht im Vertrag zwischen dem Provider und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
iii. Passwörter, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Provider-Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
iv. einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Provider-Dienste unberechtigt zu verbreiten,
v. Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen,
vi. soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Providers zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
vii. gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung
gerichtet sind zu verbreiten,
viii. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien undVereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen zu verbreiten,
ix. Inhalte die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, auf dem Server abzulegen, oder über die Provider-Dienste Dritten oder
sich selbst Zugang zu verschaffen.
x. Massen E-Mails oder Spam-E-Mails über einen Dienst der Nerdlichter AG an Empfänger ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu versenden.
2. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Leistungen von des Providers einschlägig sein sollten;
3. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Der Kunde hat in
angemessenen Zeitabständen Daten, die für Dritte zugänglich sind, auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, welche durch den Kunden oder Nutzer auf die Website/Plattform des vertragsgegenständlichen Webspace hochgeladen wurden. Wenn der Kunde derartige Daten nicht unverzüglich löscht oder sperrt, hat er die
Inhalte im Verhältnis zum Provider wie eigene Daten zu vertreten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, seine Computer und seine Software durch entsprechende und
aktuelle Virensoftware zu schützen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten/Passwörter bekannt sind;
4. dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der
Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
5. nach Abgabe einer Störungsmeldung dem Provider die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit
sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
d. Verstößt der Kunde gegen die in § 9 Abs. c Zif. 1), 2) und 3) genannten Pflichten, ist der Provider sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt,
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
e. In den Fällen des § 9 Abs. c Zif. 1 und 2) ist der Provider neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu dem sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Dienst zu sperren.
f. Es obliegt dem Kunden, ausreichende Sicherungskopien seiner Internetseiten und seiner sonstigen Daten anzufertigen. Sofern die Internetseite dem Kunden Daten der Nutzer seines Internet-Angebotes überspielt oder er sonst auf diese Daten Zugriff hat, obliegt dem Kunden die regelmäßige Sicherung dieser Daten, wobei Daten, die auf den Servern des Providers abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten des Providers oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können. Die Datenwiderherstellung durch den Provider ist kostenpflichtig, hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
g. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des zur Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG, einzuhalten.
h. Der Provider behält sich vor, auch wenn der Provider nicht dazu verpflichtet ist, vor jedem Datenupload die Inhalte auf Rechtskonformität, insbesondere der unter § 9 Abs. c Zif. 1), 2) und 3) genannten Ausschlüsse zu prüfen und bei einem Verstoß einen Upload zu verweigern.
§ 10 Nutzung durch Dritte
Die Weitervermietung des Speicherplatzes an Dritte, sog. Reselling, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von des Providers erlaubt. Im Falle des Einverständnisses sind die Bestimmungen dieser AGB dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde steht dem Provider gegenüber für die Einhaltung dieser AGB durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
§ 11 Sperrung des Zugangs durch den Provider
Der Provider ist berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet vorläufig zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass
eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Provider eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung und/oder das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit das technisch möglich und zumutbar ist.
§ 12 Haftung und Freistellungsverpflichtung des Kunden
a. Sobald der Kunde eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezüglich Anhaltspunkte vorliegen, ist er verpflichtet den Provider unverzüglich zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, die Nerdlichter AG von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen des Providers durch den Kunden gegen den Provider erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die der Provider im Zusammenhang mit einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung seiner Dienste durch den Kunden entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, den Provider von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen.
b. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Nerdlichter AG oder Dritten, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Provider-Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 13 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
c. Der Provider G leistet Gewähr für die Funktion des Servers im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen. Soweit der Provider dem Kunden Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung.
d. Dauert eine Störung der Nerdlichter AG-Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder durch Dritte zu vertreten hat, nicht mehr auf die Provider-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem
Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder
vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
e. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten) gem. § 3 der AGB.
f. Der Provider ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden, insbesondere die einwandfreie Funktion der Internetseite innerhalb der Server- und Systemumgebung des Providers, es sei denn es liegt ein Werkvertrag zur Herstellung oder Betreuung einer Software, zwischen dem Kunden und der Nerdlichter AG vor und es greifen die Regelungen der Gewährleistung aus den AGB des Providers zur Herstellung und Pflege einer Software. Soweit die Internetseite über die vertraglich vereinbarten Serverkonfigurationen hinaus Anforderungen an den Server oder die vorinstallierte Software stellt, ist es Sache des Kunden, für die Realisierung dieser Anforderungen zu sorgen. Der Provider behält sich vor, die Umsetzung derartiger Anforderungen zu verweigern oder von weiteren, auch für den Kunden kostenpflichtigen, technischen Änderungen abhängig zu machen.
g. Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich des Providershaben können, unverzüglich anzuzeigen und den Provider bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung
und Minderung von Schäden zu treffen.
§ 14 Haftungsbeschränkungen
a. Soweit aufgrund dieses Vertrags Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeiterbracht werden (§3 Nr.24 TKG), haftet der Provider als Anbieter beschränkt gem. §44a TKG.
b. Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 44a TKG haftet der Provider für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
c. Abgesehen von der Haftung nach Absatz 1 und außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Provider unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Provider haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Provider nicht.
d. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
e. Eine Haftung der Nerdlichter AG aufgrund Höherer Gewalt scheidet aus. Höhere Gewalt sind solche Ereignisse die außerhalb des Betriebes und der Einflussnahme des Kunden und dem Provider stehen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitsniederlegung wegen eines Arbeitskampfes, behördliche Maßnahmen, Umwelteinflüsse, Unterbrechung der Stromversorgung o.A.
f. Ist die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Geheimhaltung /Datenschutz
a. Der Provider behandelt jegliche, nicht durch den Kunden öffentlich gemachten Informationen, die er von dem Kunden vor und im Rahmen des Vertrags erhält, vertraulich. Der Provider erklärt, dass seine Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf die Vertraulichkeit verpflichtet worden sind.
b. Die Nerdlichter AG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur nach Maßgabe der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
c. Der Provider ist berechtigt personenbezogene Daten zur Wahrung der vertraglichen Verpflichtungen zu erheben und zu verarbeiten nach Art 6 Abs. 1 b) c) DSGVO.
d. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Übertragung, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten. Soweit der Löschung gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung entgegenstehen, können die Daten gesperrt werden.
e. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) auf die von der Kunden eingegebenen oder genutzten personenbezogenen Daten Anwendung finden, ist die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als integraler Bestandteil dieser Bedingungen anzusehen. Im Falle eines Widerspruches zwischen dem Auftragsverarbeitungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor. Regelungen zur Auftragsverarbeitung müssen stets schriftlich oder in einem elektronischen Format abgefasst sein.
§ 16 Änderung der AGB
Der Provider behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Provider wird die Kunden in der E-Mail, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
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